Sonderpädagogik an der IGS
Inklusion – was ist das?
Inklusion in der Gesamtschule bedeutet, dass alle Schüler*innen gemeinsam lernen und am Schulleben teilnehmen. Sie bekommen die Unterstützung, die sie benötigen, damit alle die gleichen Chancen haben, erfolgreich zu lernen und ihr Potential zu entfalten. Niemand wird wegen seiner Beeinträchtigung ausgeschlossen.
Unsere Ziele sind:
Kinder mit Förderbedarf entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen zu fördern und bestmögliche Lernfortschritte zu erzielen
die Umsetzung der Fördermaßnahmen
Eltern und Kolleg*innen hinsichtlich der Förderplanung zu beraten und zu unterstützen
eine konstruktive Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team, mit Eltern und externen Institutionen (Diagnostischer Dienst des Schulamtes, Jugendamt, Therapeut*innen, Jugendhilfe u.a.)
Verantwortliche Ansprechpartnerinnen:
Jahrgang 5 | Frau Groß | Frau Schichan |
Jahrgang 6 | Frau Lühe | Frau Schwerin |
Jahrgang 7 | Frau Ullmann | Frau Bredlow |
Jahrgang 8 | Frau Lühe | Frau Bredlow |
Jahrgang 9 | Frau Ullmann | Frau Bredlow |
Jahrgang 10 | Frau Lühe |
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Jahrgang 11 | Frau Ullmann |
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Jahrgang 12 | Frau Lühe |
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Wer wir sind:
An der IGS Grünthal Stralsund arbeiten wir gemeinsam mit der Schulsozialarbeit in einem multiprofessionellen Team, welches sich wie folgt zusammensetzt:
Anett Bredlow | upF (unterstützende pädagogische Fachkraft) |
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Zita Groß
| Sonderpädagogin | |
Antje Lühe
| Sonderpädagogin | |
Isabell Schichan
| Sonderpädagogin | |
Anika Schwerin
| upF | |
Kathrin Ullmann
| Sonderpädagogin |
Inklusion gelingt nicht allein!
Mit der Unterstützung und dem Engagement der Eltern, wird eine erfolgreiche Förderung gelingen. Zusätzlich arbeiten wir mit folgenden außerschulischen Institutionen zusammen:
Diagnostischer Dienst des Schulamtes
Therapeut*innen
Jugendamt
Jugendhilfe
Schulsozialarbeit
und weiteren Kooperationspartnern der Schule
Paragraphen, Rechtsanspruch, Nachteilsausgleich:
Grundgesetz, Art. 3:
„[…] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 24:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht […] zu verwirklichen, gewährleisten [sie] ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen […].“
Die Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (FöSoVO M-V)
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich.
Sprechzeiten und Beratungszeiten:
nach individueller Absprache (per E-Mail)
Besondere Angebote:
Das FAMILIENKLASSENZIMMER richtet sich an alle Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6, die durch besondere Verhaltensweisen ihr Lernvermögen nicht ausschöpfen können. Es werden neue Lernsituationen geschaffen, die verschiedene Aufgabenfelder verknüpfen und in denen gemeinsam eine Lösung gefunden wird.
Mittwochs lernt das Kind zusammen mit einem Erziehungsberechtigten unter der Anleitung von Frau Bredlow und Frau Lühe gemeinsam mit anderen Kinder und deren Eltern in unserem Familienklassenzimmer.
Neugierig geworden? Nehmen Sie gern Kontakt mit Frau Lühe auf ().