Fachkonferenzen/Jahrgangsteams 2024/ 2025
Jahrgangsteams
Wir arbeiten an der Schule von Kl. 5 – 12 in Jahrgangsteams. Die Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe bilden jeweils das Jahrgangsteam. (Klasse 11/ 12 bilden
ein gemeinsames Team). Da nach Möglichkeit 2 Klassenlehrer gleichberechtigt eine Klasse betreuen, bilden ca. 6 – 8 Lehrer ein Jahrgangsteam.
Mit der Einsatzplanung eines jeden neuen Schuljahres beginnt auch die Planung der
Arbeit in den Jahrgangsteams 5 – 12 mit der Erstellung jahrgangsbezogener Arbeitsschwerpunkte.
Besondere Aufmerksamtkeit erhalten die Teams 5 und die der Abschlussklassen.
In Vorbereitung der Aufnahme der Fünftklässler wird das Team 5 bereits im alten Schuljahr gebildet. Aufgabe der geplanten Teams noch im alten Schuljahr sind die Vorbereitung und Durchführung der ersten Elternversammlung, die Vorbereitung der Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler sowie die organisatorische und inhaltliche Planung der ersten Schulwoche als „Kennenlernwoche“.
Jeder Kollege nimmt im Laufe des Schuljahres auf Grund seiner Einsatzplanung zusätzlich zu seinem Stammteam in weiteren Teams an Konferenzen teil.
Jahrgang | Teamleiter | Kontakt |
5 | Frau Auerbach | |
6 | Frau Piotraschke | |
7 | Frau Peplow | |
8 | Frau Holtz | |
9 | Frau Trzcinski | |
10 | Frau Hollatz | |
11/ 12 | Frau Schulz |
Fachschaften/ Fachkonferenzen
Fachschaft | Fachschaftsleiter | Kontakt |
AWT/ Informatik/Wirtschaft | Herr Henkel | |
Biologie/ Chemie/ NaWi | Frau Masuch | |
Deutsch | Frau Fiedrich | |
Fremdsprachen(Eng, Frz, Ru, Sw) | Frau Piotraschke | |
Geschichte/ Religion/ Philosophie | Herr Bartsch | |
Geografie/ Weltkunde/ Sozialkunde | Herr Warnemann | |
Kunst und Gestaltung/ Musik | Frau Grüger | |
Mathematik/ Physik | Frau Raasch | |
Sport | Herr Gonschorek | |
Sonderpädagogik | Frau Lühe |
Rechtliche Grundlage: § 79 Schulgesetz MV Fachkonferenz
(1) Für Unterrichtsfächer, Lernbereiche, Fächergruppen und Aufgabengebiete sind durch
die Lehrerkonferenz Fachkonferenzen einzurichten.
(2) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die eine
Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach, einem Fach des Lernbereichs,
der Fächergruppen oder des Aufgabengebiets besitzen oder darin unterrichten.
Zu den Fachkonferenzen sind je zwei Mitglieder des Schülerrates und des
Schulelternrates einzuladen. § 77 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Jede Fachkonferenz wählt für die Dauer von zwei Schuljahren aus ihrer Mitte einen
Vorsitzenden und seinen Vertreter.
(4) Die Fachkonferenz berät über die ein Fach, eine Fächergruppe, einen Lernbereich
oder ein Aufgabengebiet betreffenden Angelegenheiten. Sie entscheidet im
Rahmen der von der Schul- oder Lehrerkonferenz gefassten Beschlüsse
insbesondere über
1. die Umsetzung der Rahmenpläne, didaktische und methodische Fragen
des Faches, des Lernbereichs, der Fächergruppe oder des Aufgabengebietes
sowie die Koordinierung von Lernzielen und Inhalten,
2. die Erarbeitung von Arbeitsplänen und Kursangeboten,
3. die Auswahl der Lehr- und Lernmittel und die Einrichtung von Fachräumen
und Werkstätten,
4. Angelegenheiten fachlicher Fort- und Weiterbildung.
Im Übrigen trifft sie die ihr nach § 5 Absatz 4 und § 10 Absatz 3 zugewiesenen
Entscheidungen.
Vertreter des Schülerrates der IGS zu den Fachkonferenzen
Vertreter des Schulelternrates der IGS zu den Fachkonferenzen
Alle Mitglieder des Vorstandes des Schulelternrates.