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Schulordnung

Schulordnung der IGS Grünthal                      Stand: 05.09.2016
 

I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

 

  1. Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Mitschüler, Lehrer, Eltern, Schulpersonal) sollten für dich zur Selbstverständlichkeit gehören.
     
  2. Unser gemeinsames Ziel ist es, zu gewährleisten, dass jeder Schüler/jede Schülerin den bestmöglichen Schulabschluss erlangen kann. Vermeide jede Unterrichtsstörung! Du gefährdest nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den aller deiner Klassenkameraden.
     
  3. Jeder Schüler achtet bei der Esseneinnahme auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.
     
  4. Seit dem 01. August 2007 besteht lt. Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern Rauchverbot an allen Schulen, in allen Sportstätten sowie auf allen Schulgeländen. Dieses Rauchverbot ist von allen Personen, also auch von dir, strikt einzuhalten und durchzusetzen. Bei Verstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die lt. §§ 4 des Nichtraucherschutzgesetzes mit Sanktionen und Geldbußen geahndet werden. Ebenfalls ist der Konsum von E-Produkten, wie E-Zigaretten und E-Shishas, in der Schule verboten. Deine Klassenleiter werden dich diesbezüglich ausführlich belehren und dir Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften geben.
     
  5. Internetfähige Mobilfunkgeräte (z.B. Smartphones, Handys), MP3-Player, PSP u.ä. stören den Unterrichtsverlauf und deine Mitschüler, ihre Nutzung ist deshalb während des Unterrichts untersagt. In dringenden Situationen kann es, in Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer, Ausnahmen geben. Oben genannte Geräte werden bei  unberechtigter Benutzung eingezogen. Im Wiederholungsfall müssen deine Eltern die technischen Geräte bei der Schulleitung abholen.
     
  6. Ab dem 10. Jahrgang sind internetfähige Mobilfunkgeräte während einer Klausur/ Klassenarbeit auf Anweisung des Lehrers abzugeben. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch geahndet.
     
  7. Jeder Schüler ist für sein Eigentum, auch für Geld und Wertgegenstände, selbstverantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
     
  8. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
     
  9. Das Mitbringen und die Annahme von Alkohol, illegalen Drogen, Waffen jeder Art sowie von Porno- oder Gewaltvideos sind grundsätzlich untersagt. Die Schule ist befugt, den Schülern Waffen, waffenähnliche Gegenstände und sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit stören können oder stören, abzunehmen und sicherzustellen. Die Rückgabe erfolgt nach umfassender Aufklärung des Sachverhaltes durch Entscheidung des Schulleiters an die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler.

 

II. Teilnahme am Unterricht und Pausenverhalten

 

  1. Der Einlass in die Schule erfolgt um 7:30 Uhr, damit wir uns in Ruhe auf den bevorstehenden Unterricht einstimmen können. Die Freizeitbetreuung kann ab 07:00 Uhr besucht werden.
     
  2. Damit die Klassen und Kurse während des Unterrichts arbeiten können, müssen alle mit Unterrichtsbeginn pünktlich anfangen. Alle haben zum Stundenbeginn ihre Unterrichtsmaterialien bereitgelegt, die Jacken ausgezogen und die Kopfbedeckungen abgenommen. Schultaschen gehören nicht auf den Tisch.
     
  3. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn Du erkrankst, dann sorge dafür, dass die Schule bis 8.00 Uhr per Telefon, Anrufbeantworter oder E-Mail ( ) benachrichtigt wird. Außerdem muss eine datierte schriftliche   Entschuldigung (in begründeten Fällen eine ärztliche Krankschreibung) innerhalb von 3 Tagen  nach Wiedererscheinen beim Klassenlehrer vorgelegt werden.
    Bei allen anderen Gründen müssen Deine Erziehungsberechtigten/ Sorgeberechtigten vorher einen Antrag auf Beurlaubung/ Freistellung stellen. Vom Sportunterricht kannst du durch eine ärztliche Bescheinigung oder in Ausnahmefällen durch deine Sorgeberechtigten (maximal für 1 Woche) befreit werden. Auch bei einer Sportbefreiung herrscht Anwesenheitspflicht.
     
  4. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Aus Sicherheitsgründen darfst du das Schulgelände nur verlassen, wenn die schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. die Genehmigung des Lehrers vorliegt.
     
  5. In auftretenden Freistunden sind die Aufenthaltsräume der Schule zu nutzen. Verhalte dich dort ruhig und störe niemanden beim Lernen.
    Achte in diesen Räumen auf Ordnung und Sauberkeit.
     
  6. Als Pausenplätze für die Hofpausen ist der Schulhof festgelegt. Ab Klasse 10 kann darüber hinaus das Atrium genutzt werden. Im Haus werden die aufsichtsführenden Lehrer durch einen Schülerordnungsdienst unterstützt.
     
  7. Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher oder ein Schüler des Kurses im Sekretariat.
     
  8. Das Kauen von Kaugummis ist während des Unterrichts selbstverständlich verboten. Ebenso ist das Essen während des Unterrichts nicht gestattet. Das Trinken ist erlaubt, sofern Störungen des Unterrichts vermieden werden. Arbeiten/ Klausuren sind von dieser Regelung ausgenommen, hier sind Essen, Trinken und Kaugummikauen mit entsprechender Rücksichtnahme erlaubt.
     
  9. Das konsumieren von Energiedrinks ist auf dem Schulgelände verboten.

 

III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld

 

  1. Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte - sind für dich da. Auch du möchtest jedes Jahr saubere und ordentliche Lehrbücher erhalten. Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld.  Vermeide Verunreinigungen!
    Abfälle gehören in Papierkörbe und Abfallbehälter. Für angerichtete Schäden - ob gewollt oder ungewollt - musst du geradestehen.
     
  2. Die sanitären Anlagen werden so benutzt und verlassen, dass die nachfolgenden Schüler sie so vorfinden, wie du es selbst erwartest.
     
  3. Wenn die Erfüllung von schulischen Aufgaben die Nutzung des Fahrrades bedingen, erfolgt die Benutzung auf eigene Verantwortung. Die Fahrräder sind ausschließlich in den vorhandenen Fahrradständern gesichert abzustellen. Ein Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nicht. Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist verboten.
     
  4. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. einer schulischen Veranstaltung wird das Schulgelände von den Schülern verlassen. Ausgenommen sind an der ungebundenen Freizeit teilnehmende Schüler.
     
  5. Nachmittags- bzw. Abendveranstaltungen bedürfen der Anmeldung bei der Schulleitung  und stehen unter der Verantwortung eines Erwachsenen.

 

IV. Meinungsfreiheit

 

 

  1. Du wirst in einer Gruppe von vielen Menschen immer unterschiedliche Meinungen und Reaktionen finden, auch solche, die du nicht verstehst. Jeder darf seine Meinung im richtigen Ton äußern, muss jedoch auch andere respektieren. Niemand möchte verletzt werden.
     
  2. Jeder achtet den  Anderen. Darum sind Abfälligkeiten, Beschimpfungen und Bedrohungen jeglicher Art, erst recht körperliche Gewalt, verboten. Mit Angst lebt und lernt es sich schlecht!
     
  3. Fotografieren und Filmen mit privaten internetfähigen Mobilfunkgeräten oder Kameras sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Das Erstellen von Fotos, Film- und Audiosequenzen sowie deren Nutzung ist nur im Rahmen genehmigter (durch verantwortliche Lehrkräfte/ Schulleitung) schulischer Veranstaltungen und unterrichtlicher Projekte zulässig. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung, insbesondere im Internet, wird als illegale Handlung gewertet und zieht automatisch eine Anzeige nach sich.
     
  4. Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Lerne damit umzugehen. Du hast das Recht, dich in angemessener Form zu beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Zur Klärung nutze persönliche Gespräche mit deinen Mitschülern und dem Klassensprecher, dem Fachlehrer, dem Klassenlehrer, dem Schülerrat, dem Schulsozialarbeiter und dem Vertrauenslehrer. Wenn du diese Möglichkeiten ausgeschöpft hast, wende dich an die Schulleitung.
     
  5. Schüler können für konstruktives, einsatzbereites und kreatives Mitgestalten des Lebens an unserer Schule belobigt werden.
     
  6. Bei Verstoß gegen unsere Schulordnung werden je nach Art, Schwere und Folgen der Pflichtverletzung entsprechend § 60 und § 60a des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erziehungs-  und Ordnungsmaßnahmen getroffen.

 

 

Diese Schulordnung tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 07.07.2016 in Kraft und ersetzt ältere Fassungen.