Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
Pressemitteilung des BM MV vom 04.01.2024
Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab
In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg- Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:
Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ein Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
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